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Schiedsamt

Die Schiedsämter in Deutschland sind bei bestimmten Privatklagedelikten und Zivilsachen einem Gerichtsverfahren vorgeschaltet. Unter anderem gehören zu diesen Delikten:

  • Sachbeschädigung
  • Körperverletzung
  • Hausfriedensbuch
  • Beleidigung
  • Bedrohung
  • Verletzung des Briefgeheimnisses

Zivilsachen mit einem Streitwert bis ca. 750,00 Euro sowie die meisten nachbarrechtlichen Streitigkeiten sollen zunächst von den Schiedsämtern geschlichtet werden.

So ist ein bei der Schlichtung erzielter Vergleich ein auf 30 Jahre vollstreckbarer Titel, in dem die Verpflichtungen der Parteien festgelegt sind. Sollte eine Schlichtung nicht zustande kommen, ist das Schiedsamt die einzige außergerichtliche Schlichtungsstelle, die eine amtliche Bescheinigung der Erfolglosigkeit des Schlichtungsversuchs zur Vorlage bei Gericht ausstellen kann.

Einen Termin oder Antrag können Sie schriftlich oder telefonisch an die Vorsitzende des Schiedsamtes oder die Gemeinde Ilfeld stellen.

Vors. des Schiedsamtes:
Heike Wrede
Gartenstraße 9

99768 Ilfeld
Telefon: 036331 42132
 
Aktuelles
08.05.2012
03.05.2012
03.05.2012
Veranstaltungen
20.05.2012 09:30 Uhr
25.05.2012 - 29.05.2012
25.05.2012 19:00 Uhr
 
 
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