Schiedsamt
Die Schiedsämter in Deutschland sind bei bestimmten Privatklagedelikten
und Zivilsachen einem Gerichtsverfahren vorgeschaltet. Unter anderem gehören
zu diesen Delikten:
- Sachbeschädigung
- Körperverletzung
- Hausfriedensbuch
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- Beleidigung
- Bedrohung
- Verletzung des Briefgeheimnisses
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Zivilsachen mit einem Streitwert bis ca. 750,00 Euro sowie die meisten nachbarrechtlichen
Streitigkeiten sollen zunächst von den Schiedsämtern geschlichtet
werden.
So ist ein bei der Schlichtung erzielter Vergleich ein auf 30 Jahre vollstreckbarer
Titel, in dem die Verpflichtungen der Parteien festgelegt sind. Sollte eine
Schlichtung nicht zustande kommen, ist das Schiedsamt die einzige außergerichtliche
Schlichtungsstelle, die eine amtliche Bescheinigung der Erfolglosigkeit des
Schlichtungsversuchs zur Vorlage bei Gericht ausstellen kann.
Einen Termin oder Antrag können Sie schriftlich oder telefonisch an die
Vorsitzende des Schiedsamtes oder die Gemeinde Ilfeld stellen.
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Vors. des Schiedsamtes:
Heike Wrede
Gartenstraße 9 |
99768 Ilfeld
Telefon: 036331 42132 |
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